Der gestern vom Schwurgericht Stade zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilte Kindermörder Marc Hoffmann bleibt zunächst in Untersuchungshaft. Bis auf weiteres wird das Urteil gegen ihn nicht rechtskräftig. 
Sein Anwalt gab heute bekannt, er werde die Revision beim Bundesgerichtshof bis Mitte nächster Woche beantragen. Erst wenn in einigen Wochen das schriftliche Urteil vorläge, könne er die Begründung nachreichen.